Parashift/Für Software-Hersteller/DORA- & souveränitätsfähig werden
Für Software-Hersteller · Use-Case

DORA- und souveränitätsfähig werden – für Ihr ganzes Produkt.

Banken, Versicherer und Spitäler verlangen von jedem Subprozessor in ihrer Lieferkette – auch von eingebetteten KI-Komponenten – einen DORA-Registereintrag, eine EU-AI-Act-Einstufung und eine dokumentierte Datenresidenz ohne Modelltraining auf Kundendaten. Fehlt das bei Ihrer Dokumenten-KI, blockiert es Ihren eigenen Vertrieb in regulierte Kunden. Parashift liefert die Engine bereits DORA-registrierfähig, EU/CH-gehostet, mit allen Nachweisen für Ihr Subprocessor-Verzeichnis.

DORA-Registereintrag vorbereitet EU/CH-Hosting Kein Modelltraining auf Kundendaten
EU-ZoneCH-ZoneKein US-Cloud-Zugriff
Subprocessor-Eintrag · DORA-Register
VerarbeitungsortFrankfurt, EU-Zone
Modelltrainingdeaktiviert
Cloud-Subprozessorkeiner ausserhalb EU/CH
EU-Zone

Über 500 europäische Unternehmen vertrauen auf Parashift für souveräne Dokumenten-KI – als Kernsystem oder eingebettet in Partnerprodukte.

Die Anforderung heute

Ihre Kunden prüfen nicht nur Sie – sondern jeden Ihrer Subprozessoren.

Seit DORA (in Kraft seit 17.01.2025) müssen Finanzunternehmen jeden IKT-Drittdienstleister in ihrer Lieferkette registrieren und bewerten – auch eingebettete KI-Komponenten in der Software, die sie einsetzen. Fehlen bei Ihrem Produkt DORA-Registereintrag, EU-AI-Act-Einstufung oder ein Datenresidenz-Nachweis, scheitert Ihr Verkauf an genau diesem Punkt im Compliance-Review – unabhängig davon, wie gut Ihr Produkt sonst ist.

Nachweise

Was Ihre Kunden von jedem Subprozessor verlangen – und was Sie von Parashift erhalten.

Alle Nachweise liegen vor und lassen sich unter Ihrem eigenen Namen an Ihre Endkunden weitergeben.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA)

Vorlage verfügbarEU-Standardvertragsklauseln

DORA-Registereintrag

Als Drittanbieter gelistetAuf Anfrage aktualisiert

EU AI Act Konformitätsdokumentation

Einstufung Art. 6 Abs. 3Human-Oversight-Nachweis

Zertifikate (ISO 27001, SOC 2, C5)

Aktuelle AuditberichteAuf Anfrage teilbar

Subprocessor-Liste

Vollständig offengelegtEU/CH-Rechenzentren

Datenresidenz-Nachweis

Verarbeitung in EU/CHKein Modelltraining auf Kundendaten
Ablauf

Von der Einstufung bis zur Weitergabe an Ihre Kunden.

01 · EINSTUFUNG

Ihr Produkt & Ihre Zielkunden

Wir klären, welche Nachweise Ihre Kunden aus Banking, Versicherung oder Gesundheitswesen konkret verlangen.

02 · DOKUMENTATION

AVV, DORA-Eintrag, Zertifikate

Sie erhalten alle Nachweise passend zu Ihrem eigenen Subprocessor-Verzeichnis.

03 · INTEGRATION

EU/CH-Hosting, kein Modelltraining

Die Engine läuft dediziert in der EU- oder CH-Zone; Kundendaten fliessen nie ins Modelltraining.

04 · WEITERGABE

An Ihre Endkunden

Sie reichen die Nachweise unter Ihrem eigenen Namen an Ihre Kunden weiter.

Verarbeitungszonen

Eine Zone für jede Anforderung.

Sie wählen die Verarbeitungsregion passend zu den Anforderungen Ihres jeweiligen Endkunden.

EU-Zone (Frankfurt)CH-Zone (Zürich)Single-Tenant auf Anfrage

Compliance:

DORA, in Kraft seit 17.01.2025 EU AI Act Art. 6 Abs. 3 C5-Zertifizierung ISO 27001 SOC 2 Kein Modelltraining auf Kundendaten
Effekt

Was sich für Ihren Vertrieb in regulierte Kunden ändert.

0

US-Cloud-Subprozessoren in der Verarbeitungskette

EU/CH

Verarbeitungszone, wählbar pro Mandant

Ein Weg unter mehreren für Software-Hersteller.

Dokumenten-KI im eigenen Produkt und Legacy-OCR ablösen folgen demselben Prinzip: eine Engine, viele Integrationswege.

Alle Use-Cases für Software-Hersteller →
Häufige Fragen

DORA und Souveränität, kurz beantwortet.

Warum betrifft DORA auch uns als Softwarehersteller?
Weil Ihre Kunden im Finanzsektor jeden IKT-Drittdienstleister im Register führen müssen, und Ihre Subprozessoren gehören dazu. Was Sie einsetzen, wird Teil ihrer Prüfung.
Welche Angaben brauchen unsere Kunden für ihr Drittparteienregister?
Rechtsträger und Sitz, Art der Leistung, Verarbeitungsorte, Unterauftragsverhältnisse, Kündigungs- und Ausstiegsregelungen sowie die Sicherheitsnachweise. Parashift liefert diese Angaben in weitergebbarer Form.
Können wir den Verarbeitungsort pro Kunde festlegen?
Ja. Der Verarbeitungsort lässt sich je Mandant bestimmen, etwa Schweiz für Schweizer Banken und EU für Kunden im Geltungsbereich der DSGVO.
Welche Zertifikate und Nachweise liegen vor?
C5, ISO 27001 und SOC 2, dazu die Einordnung unter EU AI Act Art. 6 Abs. 3 und die dokumentierte Verarbeitungskette.
Was heisst Souveränität hier konkret?
Dass Verarbeitung, Speicherung und Betrieb im gewählten Rechtsraum bleiben und kein Dokumentinhalt in fremde Modelle abfliesst. Das ist der Punkt, an dem Ausschreibungen in regulierten Branchen entschieden werden.
Hilft uns das im Vertrieb an regulierte Kunden?
Es nimmt die Frage aus dem Weg, die solche Abschlüsse sonst verzögert. Statt einer offenen Position im Sicherheitsfragebogen legen Sie die Nachweise direkt bei.

DORA- und souveränitätsfähig werden.

Buchen Sie ein technisches Gespräch: Wir zeigen Ihnen die Nachweise, die Sie für Ihr Subprocessor-Verzeichnis erhalten.

Antwort am selben Werktag · unter NDA möglich